Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen"

EINTRAGUNGSFRIST vom 31.01.-13.02.2019

 

Vom 31. Januar bis zum 13. Februar findet in Bayern das Volksbegehren „Rettet die Bienen – Stoppt das Artensterben“ statt. In diesen zwei Wochen müssen sich 1 Mio. Bürgerinnen und Bürger im Rathaus eintragen, damit es zum Volksentscheid kommt.

 

 

KommA Tuntenhausen möchte das Volksbegehren nutzen, um erstmals eine Diskussions- und Informationsplattform zu einem überregionale Thema zu schaffen. Deshalb haben wir uns entschlossen eine

 

Informations- und Diskussionsveranstaltung zum

VOLKSBEGEHREN ARTENVIELFALT

 

am Freitag, 1. Februar, 19:30 Uhr

Landgasthof zur Post, Ostermünchen

mit

Josef Fortner

(Koordinator des Volksbegehrens im Landkreis,
ÖDP-Kreisvorsitzender, Kreisrat)

Dr. Brigitte Reuke

(Koordinatorin des Volksbegehren in Tuntenhausen,
Landesbund für Vogelschutz - LBV)

 

und

Josef Bodmeier

(Vorsitzender des Rosenheimer Bauernverbands, Gemeinderat)

 

 

zu organisieren.

 

Worum geht es beim Volksbegehren?

In Bayern verschwinden immer mehr Tier- und Pflanzenarten, das ist wissenschaftlich belegt. Wir sind Zeuge des größten Artensterbens seit dem Verschwinden der Dinosaurier. Diese Entwicklung soll gestoppt werden.

Es geht dabei auch um unser Überleben: Wenn es keine Bienen und Hummeln mehr gibt, wer bestäubt dann unser Obst und Gemüse?

— 54% aller Bienen sind bedroht oder bereits ausgestorben!

— 73% aller Tagfalter sind verschwunden!

— über 75% aller Fluginsekten sind nicht mehr da!

— in Bayern leben nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahre

 

Wie soll das erreicht werden?

— eine bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere schaffen

— Hecken, Bäume, kleine Gewässer in der Landwirtschaft erhalten

— Blühende Randstreifen an allen Bächen und Gräben

— die ökologische Landwirtschaft massiv ausbauen

— 10% aller Wiesen durch eine späte Mahd in Blühwiesen umwandeln

— alle staatlichen Flächen pestizidfrei bewirtschaften

— Naturschutz als Teil der Ausbildung von Land- und Forstwirten

 

Der Artenschutz und die Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft sind eng miteinander

verbunden. Beide Seiten – Natur und Bauern – müssen gewinnen. Landwirte müssen fair bezahlt werden, damit sie sich überhaupt noch um die Natur kümmern können.


Eintragen im Rathaus Tuntenhausen
Wenn Sie das Volksbegehren unterstützen wollen, können Sie sich zu den folgenden Zeiten im Rathaus eintragen: 

 Ausweis mitnehmen!

 

Mo. - Fr.    08:00 - 12:00 Uhr

Mo. - Mi.   13:00 - 16:00 Uhr

Do.            13:00 - 18:00 Uhr

Sa. 02.02.2019    10:00 - 12:00 Uhr

Do. 07.02.2019    13:00 - 20:00 Uhr

 Ausweis mitnehmen!

Weitere Informationen:

www.volksbegehren-artenvielfalt.de

www.facebook.com/VolksbegehrenArtenvielfalt#volksbegehrenartenvielfalt #rettetdiebienen

 

Regionale Unterstützer*innen können sich

in Tuntenhausen an

Dr. Brigitte Reuke, 08067/8818715, Mail: Artenvielfalt-Tuntenhausen(a)gmx.de

oder
für den Landkreis Rosenheim an das Rosenheimer Aktionsbündnis zum Volksbegehren, Josef Fortner, Mail: info(a)oedp-rosenheim.de wenden.

 


Pro und Contra stösst auf riesiges interesse

 

Lebhafte Diskussion zum Volksbegehren

 

Ostermünchen. Von dem großen Andrang den die Veranstaltung zum Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen“ ausgelöst hatte, war der Organisator Martin John (Kommunalpolitischer Arbeitskreis) überrascht. „ Wir rechneten ursprünglich mit 50 Besuchern“, so John. Wirt Udo Sonnenberg reagierte kurzfristig und stellte den Saal zur Verfügung. Über 120 Interessierte nutzten den Abend, um sich zu informieren und zu diskutieren.

 

Eingangs beschrieb Josef Fortner, Kreisrat und Koordinator des Volksbegehrens im Landkreis, den gesetzlich vorgegebenen Rahmen eines Volksbegehrens bestehend aus drei Phasen. In Phase 1 müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt und beim Innenministerium eingereicht werden. Die ÖDP hat 2018 die behördliche Zulassung für „Rettet die Bienen“ mit sagenhaften 94.000 Unterzeichnern erhalten. Das Volksbegehren unterstützen mittlerweile über 200 Parteien, Verbände und Unternehmen.

 

Jetzt befindet es sich in Phase 2, das heisst, wenn sich 10% der bayerischen Wahlberechtigten bis zum 13. Februar in ihrem Rathaus eintragen, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt.

 

Im Volksbegehren geht es um die Artenvielfalt bei heimischen Pflanzen und Tieren und um die Naturschönheit Bayerns. Dr. Brigitte Reuke vom Landesbund für Vogelschutz erklärte wissenschaftlich und doch anschaulich, wie fortgeschritten das  Artensterbens in Bayern bereits ist und welche Folgen dies für das Ökosystem, den Menschen und schlussendlich für unsere Wirtschaft hat.

 

80% aller Nutzpflanzen in Deutschland werden von Insekten bestäubt. Die Masse der Fluginsekten ist aber in den letzten 30 Jahren um 75 % zurückgegangen. Die Zahl der Feldvögel um die Hälfte. Als Dr. Reuke dem Publikum Photographien einzelner betroffener Schmetterlinge und Vögel zeigte und nur wenige, zumeist ältere Gäste, sich an diese früher sehr häufigen Arten erinnern konnten, war die Betroffenheit im Saal greifbar.

 

Auch wenn es noch andere Verantwortliche gibt, ist die Hauptursache dieses massiven Artenschwundes in der intensiven, konventionellen Landwirtschaft zu suchen, so Dr. Reuke. Der jahrelange Einsatz von Pestiziden und Dünger, frühere und immer häufigere Mahd, das gestiegene Ausbringen von Gülle und die Flurbereinigung haben seit den 80er-Jahren zu dramatischen ökologischen Folgen geführt: Insbesondere die auf Ackerland heimischen Tier- und Pflanzenarten weisen größte Verluste auf. Die Biologin betonte, dass wissenschaftlich erwiesen ist, dass ökologischer Landbau zu wesentlich artenreicheren Flächen führt. Sinnvoll sei also eine großflächige Umstellung auf ökologischen Landbau.

 

Ludwig Maier, ÖDP-Pressesprecher und Nebenerwerbs-Biolandwirt, und Josef Fortner skizzierten im Folgenden die wesentlichen Änderungen des Naturschutzgesetzes. Um einen weiteren Verlust an Biodiversität zu verhindern, sollen bis 2025 mindestens 20% der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch zu bewirtschaften werden, bis 2030 sollen es 30% sein. Aktuell sind es ca. 10%. Durch eine Vernetzung von Lebensräumen, Erhalt von Hecken und Streuobstbeständen, Gewässerrandstreifen und durch die Umwandlung von Teilflächen in Blühwiesen soll das Artensterben ebenfalls gebremst werden.

Podium mit Josef Fortner, Ludwig Maier, Josef Bodmeier und Dr. Brigitte Reuke
Podium mit Josef Fortner, Ludwig Maier, Josef Bodmeier und Dr. Brigitte Reuke

 

Der letzte Redner des Abends, Josef Bodmeier, Kreisrat und Vorsitzender des Rosenheimer Bayerischen Bauern Verbandes, der selber als Biolandwirt tätig ist, sieht die Landwirte an den Pranger gestellt, dabei sind sie doch alle Natur- und Umweltschützer. Er setzt weiter auf freiwillige Maßnahmen wie bisher. Im Vertragsnaturschutz (VNP) und  Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) leisten gerade die kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe einiges. Er verteidigte den Einsatz der Landwirte auch durch das freiwillige Anlegen von Blühflächen auf ca. 14.000 ha. Freiwillig werden sogar für die Lerche, Vogel des Jahres 2019, Lerchenfenster für die Brut angelegt.


Mit dem Volksbegehren würden Ausgleichszahlungen für diese freiwilligen Maßnahmen der Bauern wegfallen, erklärte Bodmeier. Auch sah er in der Einführung der Gewässerrandstreifen einen nicht hinnehmbarem Eingriff in das Eigentum. Der Artenrückgang müsse als gesamtgesellschaftliches Problem angegangen werden und dürfe nicht alleine auf dem Rücken der Landwirte, die nur 2 % der Bevölkerung ausmachen, aber 44 % der Fläche Bayerns bewirtschaften, ausgetragen werden.

 

Auch hinsichtlich der vorgesehenen Erhöhung des Bio-Anteils, sprach sich Bodmeier eindeutig gegen eine gesetzliche Regelung aus. „Angebot und Nachfrage regeln das, auch im Ökobereich“.

 

Dr. Reuke stimmte mit Bodmeier überein, dass die bayerische Regierung das Problem des Artenrückgangs seit langem kennt und versucht dieses zu verhindern, etwa mit KULAP und Vertragsnaturschutz (VNP). Dr. Reuke kritisierte jedoch, dass mit beiden millionenschweren Programmen seit Jahrzehnten gearbeitet wird und sie den rasanten Verlust der Artenvielfalt nicht aufgehalten haben. Die von der Landwirtschaft angelegten 14.000ha Blühstreifen seien positiv, mit weniger als 5% der landwirtschaftlichen Nutzfläche aber leider nicht effizient genug. „Die Feldlerche brauche einen intakten Lebensraum, Lerchenfenster reichten nicht“! sagte die Biologin.

 

Widerspruch erhielt Josef Bodmeier hinsichtlich der Behauptung des BBV, dass die Bauern durch den Wegfall der Zahlungen in Gänze schlechter gestellt werden. Art. 73 der Bayerischen Verfassung verbietet es Volksbegehren, in die Haushaltshoheit der Regierung einzugreifen. „In welcher Höhe hier das Parlament Ausgleichzahlungen beschließt, liegt nicht in der Hand der Initiatoren“, so Ludwig Maier.

Moderator Martin John, VB-Sprecher Josef Fortner, ÖDP-Pressesprecher Ludwig Maier, Dr. Brigitte Reuke (LBV), Josef Bodmeier (BBV)
Moderator Martin John, VB-Sprecher Josef Fortner, ÖDP-Pressesprecher Ludwig Maier, Dr. Brigitte Reuke (LBV), Josef Bodmeier (BBV)

Mensch und Umwelt brauchen eine Agrarwende - eine Politik, die eine artenreiche Landwirtschaft fördert, statt wie bisher auf maximale Erträge auf Kosten aller zu setzen. Statt Schuldzuweisungen braucht Bayern für diesen Wandel Landwirtschaft und Verbraucher. Letzterer sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag für die Natur leisten: In erster Linie regional Einkaufen, Lebensmittel angemessen bezahlen, im Garten auf Gift verzichten, mit Mährobotern kurzgeschorenen Rasen zur Blühwiese umgestalten, Wildkräuter und -hecken pflanzen.

 

Aus dem Publikum gab es noch den Hinweis, dass mit der Unterschrift zum Volksbegehren noch nichts Endgültiges entschieden sei. Wenn 10% der Wahlberechtigten unterschreiben, muss sich der Landtag mit dem Artensterben beschäftigen. Lehnt der Landtag den vorliegenden Entwurf ab, erarbeitet er einen Gegenvorschlag. Dann kommt es zu Phase 3, dem Volksentscheid. Erst dann entscheidet endgültig der Wähler.

 

Abschließend bedankte sich KommA-Organisator John für die sachliche und offene Diskussionskultur aller Beteiligten und lädt bereits jetzt zum nächsten Kommunalpolitischen Arbeitskreis-Stammtisch am 21. Februar, 19:30 Uhr, Gasthaus zur Post in Ostermünchen.

 

ERGEBNIS DES VOLKSBEGEHRENS:
Bayernweit haben sich 18,4 % der Wahlberechtigten eingetragen (1,74 Mio Menschen).
In Stadt und im Landkreis Rosenheim waren es mit 19,1 % sogar etwas mehr. In unserer Gemeinde lagen wir mit 17,98 % auf Rang 26 (von 47 Gemeinden/Städten inkl. Rosenheim).

WIE GEHT ES JETZT WEITER?

Der vom Volksbegehren vorgeschlagene Gesetzestext kommt zur Abstimmung in den Landtag. Dass er dort angenommen wird ist aber eher unwahrscheinlich. Also wird es vorauss. im Sommer einen Volksentscheid über das Gesetz geben. Hier kann die Regierung einen eigenen Gesetzesentwurf zur Abstimmung stellen. Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet dann! Grundsätzlich sind also folgende Szenarien denkbar:

  1. Der Landtag stimmt dem Gesetzentwurf zu. Dann kommt es nicht zum Volksentscheid, sondern eben direkt zu einer Änderung des Naturschutzgesetzes. Die Vorlage wird in diesem Fall unverändert zum Gesetz.

  2. Die Landtagsabgeordneten stimmen mehrheitlich nicht zu. Es kommt zum Volksentscheid. Alle Wahlberechtigten in Bayern können dann abstimmen. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass der Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf erarbeitet und diesen als Alternative dem Volk zur Abstimmung vorlegt.

  3. Möglich ist auch, dass der Landtag die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bestreitet. Dann können die Unterzeichner des Volksbegehrens sich an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wenden. Zur Rechtsgültigkeit ist unter anderem erforderlich, dass sich mindestens zehn Prozent der Menschen eingetragen haben, die auch bei Landtagswahlen stimmberechtigt sind. Hat der Verfassungsgerichtshof keine Zweifel an der Rechtsgültigkeit, kommt es zum Volksentscheid. Lehnt der Verfassungsgerichtshof den Antrag ab, gibt es keinen Volksentscheid.
    (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 14.02.2019)

Es bleibt also aus direkt-demokratischer Sicht spannend, was sich aus dem Volksbegehren entwickelt. Vielleicht dürfen wir ja im Sommer zu einem Teil 2 der Veranstaltung einladen!

 

Kontakt

Stammtisch

Zeit: Im Allgemeinen findet der Stammtisch am dritten Donnerstag im Monat um 19:30 Uhr statt. Nicht in den Ferien!

Ort: Wallners Landgasthof zur Post, Ostermünchen

Themen: Aktuelles aus dem Gemeinderat und aus der Gemeinde.